Ergänzender Artikel zu:
Heimarbeit neben Fabrikarbeit

Umstrittene Initiative

Am 2. März 1933 wurde in Liestal und in Basel je eine Initiative zur Wiedervereinigung beider Halbkantone eingereicht. Unterschrieben hatten nahezu ein Drittel aller Stimmberechtigten in beiden Halbkantonen. Die Sympathien der Regierung und der kantonalen Staatsverwaltung lagen bei den Gegnern der Wiedervereinigung. Zwar teilten nicht alle Politiker und Beamten die Argumente Ernst Boerlins und des Heimatbundes für das Selbständige Baselbiet. Als Teilhaber an der staatlichen Macht und als Lohnempfänger der Staatskasse repräsentierten sie jedoch ein Interesse des Staates an sich selbst. Die Verwaltung hätte man in Basel ansiedeln wollen und Liestal hätte sich mit den kantonalen Gerichten begnügen müssen. Nur wenige Staatsbeamte und einflussreiche Politiker mochten sich auf diese unsichere Zukunft einlassen. Regierung und Verwaltung reagierten deshalb zunächst mit einer Verzögerungsstrategie und liessen juristische Gutachten erstellen. Schliesslich kam der Regierungsrat zur Auffassung, dass die Initiative nicht gültig sei, und begründete das folgendermassen: Ein Vorstoss, der sich auf die kantonale Verfassung stützte, konnte nicht deren Aufhebung verlangen. Die Initianten erhoben vor Bundesgericht Beschwerde und erhielten Recht. Das Wiedervereinigungsbegehren führe nicht direkt zur Aufhebung von Verfassung und Kanton, argumentierten die höchsten Richter. Es regle nur das Verfahren, nach dem die Entscheidung über die Wiedervereinigung fallen solle.

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