Ergänzender Artikel zu:
Machtloser Posamenterverband

Staatliche Nothilfe

Erst als der Posamenterverband nach dem Ersten Weltkrieg finanziellen Ruin erlitt, schwoll der Ruf nach staatlicher Intervention unüberhörbar an. Bisher hatte der Kanton lediglich vermittelnd in Streitfälle zwischen Bandfabrikanten und Posamenterverband eingegriffen. Nun wurden finanzielle und direkte Interventionen des Staates verlangt und durchgesetzt. Der Landrat verabschiedete 1922 ein kantonales Heimarbeitergesetz, das den Zwölfstundentag brachte. Die Regierung leistete Not leidenden Posamenterfamilien Überbrückungshilfen. Sie setzte eine Kommission zur Erhaltung der Heimindustrie ein, welche die Situation der Heimposamenterfamilien untersuchte und Massnahmen zur Krisenbewältigung ausarbeitete. In der Folge führte sie einige der empfohlenen Massnahmen durch. In ihrem Auftrag organisierte man für arbeitslose Frauen hauswirtschaftliche Kurse, für Männer Notstandsarbeiten im Strassenbau. Zudem wurden der feldmässige Gemüseanbau gefördert sowie der Busverkehr unterstützt, der es Arbeitslosen erlaubte, in die Industriebetriebe der Talgemeinden zu pendeln. Der Posamenterverband und die kantonalen Behörden konnten die Krise der Seidenbandweberei aber nicht nachhaltig beeinflussen, sondern nur sozial abfedern.

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