Fronarbeit als Zwang und Einkommen
Der Frondienst im Rebberg, den Birsecker Landleute im Mittelalter dem Fürstbischof leisten mussten, war nicht unentgeltlich. Im 15. Jahrhundert gab es Anspruch auf Verköstigung, im 16. Jahrhundert kam ein Taglohn hinzu. Die Kost war reichlich bemessen; oft blieb genug übrig, um auch die daheim gebliebenen Familienmitglieder zu nähren. Der Taglohn war je nach Arbeit und Geschlecht verschieden. Fürs Schneiden, Hacken, Graben und Rebenabschlagen erhielten die Männer zu Beginn des 16. Jahrhunderts zwei Schillinge, während die Frauen für das Binden und Ausbrechen einen Schilling erhielten. In den folgenden Jahrzehnten stiegen die Taglohnansätze. Doch wegen der Teuerung im Verlauf des 16. Jahrhunderts mussten die Arbeiterinnen und Arbeiter einen Reallohnverlust hinnehmen. Der Frondienst gegen Kost und Taglohn war vielen Untertanen nicht nur Pflicht. Zwar fiel die Arbeit für den Grundherrn häufig dann an, wenn auch auf den eigenen Äckern oder Rebbergen wichtige Arbeiten zu erledigen waren. Doch im Spätmittelalter waren viele Kleinbauernfamilien dringend auf einen solchen Nebenverdienst angewiesen. Oft war ihr Grund und Boden zu knapp bemessen, um ein ausreichendes Auskommen zu garantieren. Einen Überschuss zu produzieren, der sich auf dem Markt versilbern liess, war nur ausnahmsweise oder nur grösseren Betrieben möglich. Bargeld aber wurde immer wichtiger, weil sich viele Grundherren nicht mehr mit Frondiensten oder Zehnten in Naturalien zufrieden gaben. In zunehmendem Masse forderten sie auch eine Geldrente.