Ergänzender Artikel zu:
Der Kanton und die Industrialisierung

Mieterschutz

Wohnungen waren in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine gesuchte Ware im Kanton Basel-Landschaft. Das Missverhältnis zwischen Miete und Lohn führte dazu, dass Hausbesitzer Räume vermieteten und arme Familien Wohnungen belegten, die unter hygienischen Gesichtspunkten nicht mehr bewohnbar waren. Bekamen die Behörden davon Kenntnis, griffen sie ein. Die Wohnungsnot bewog Bund und Kanton auch dazu, Massnahmen zum Schutze der Mieter zu veranlassen. So mussten Gemeinden, in denen Wohnungsnot herrschte, eine örtliche Mieterschutzkommission ernennen. Bis zum Abklingen der ärgsten Not Mitte der 1920er-Jahre konnte diese Kommission Mietzinserhöhungen prüfen, Kündigungen als unzulässig erklären und freien Wohnraum beschlagnahmen.(1) In den schlimmsten Phasen richteten die Gemeindebehörden auch Notunterkünfte ein. So unterhielten im Winter 1919/1920 zehn Baselbieter Gemeinden 17 Notwohnungen und 15 Familien galten als obdachlos.(2) Zudem förderten Bund und Kanton den Wohnungsbau im Rahmen ihrer Arbeitsbeschaffungsprogramme. Sowohl nach dem Ersten Weltkrieg als auch in der Krise der 1930er-Jahre richteten sie an Neu- und Umbauten Subventionen aus.(3)

(1) Regierungsratsbeschluss Mieterschutz vom 21. September 1918

(2) Schreiben des Regierungsrates vom 23. Januar 1920, Staatsarchiv Baselland, NA, Bau-Akten GG 9

(3) Bericht des Hochbau-Inspektorats vom 28. Dezember 1922, Staatsarchiv Baselland, NA, Arbeit F 6

 

Zum Thema

Arbeiterwohnungen, 1912

Eröffnung der Siedlung Freidorf, 1921

 
.hausformat | Webdesign, Typo3, 3D Animation, Video, Game, Print