Ergänzender Artikel zu:
Zentrales Steuern und Bewahren

Regierungsratskollegium

Die politische Flurbereinigung nach dem Ersten Weltkrieg und das Proporzwahlrecht sorgten nicht nur im Landrat für eine ausgeglichenere Verteilung der politischen Macht. Obwohl bei Regierungsratswahlen das Majorzverfahren gültig blieb, zerbrach etwas später die freisinnige Vorherrschaft auch in der Exekutive. 1925 und 1931 holte sich die Sozialdemokratische Partei mit Jakob Mosimann und Walter Hilfiker zwei Regierungsratssitze. Nach den beiden Niederlagen bemühte sich die Freisinnig-demokratische Partei um Bündnisse mit den anderen bürgerlichen Parteien und begann, einen freiwilligen Proporz zu praktizieren. So war sie 1936 bereit, Hugo Gschwind, dem Kandidaten der Katholischen Volkspartei, einen Sitz einzuräumen. Obwohl sie im Gegenzug die Unterstützung der Katholiken erhielt, verlor sie nach dem Rücktritt von Adolf Seiler einen weiteren Regierungsratssitz. Dieser ging 1939 an Hans Fischer, einen Vertreter der Bauern, welcher auch die Unterstützung eines Teils der Mittelparteien genoss. 1944 hielt die einst dominierende Freisinnig-demokratische Partei im Regierungsrat nur noch einen Sitz. Die übrigen vier Sitze hatten die Katholiken (1 Sitz), die Mittelparteien ( 1 Sitz) und die Sozialdemokraten (2 Sitze) inne.

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