Ergänzender Artikel zu:
Qualitatives Wachstum

Ein klares Nein zur Wiedervereinigung

Am Freitag, 5. Dezember 1969, öffneten die Abstimmungslokale. Bis gegen zwölf Uhr am Sonntag konnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihr Votum abgeben. Zur Entscheidung standen die Verfassung des Kantons Basel, die Hauptgrundzüge der Gesetzgebung, das Wahlgesetz sowie das Gesetz über die Geschäftsordnung des Kantonsrates. Die Stimmbeteiligung lag mit 75,9 Prozent ausserordentlich hoch. Sie war im oberen Kantonsteil mit 82,2 Prozent im Bezirk Liestal, 90,8 Prozent im Bezirk Waldenburg und 91,3 Prozent im Bezirk Sissach deutlich höher als im Bezirk Arlesheim mit 69 Prozent. 40,7 Prozent der Stimmenden sprachen sich für, 59 Prozent gegen die Verfassungsvorlage aus. Die Hauptgrundzüge, das Wahlgesetz und die Geschäftsordnung erzielten praktisch die gleichen Ergebnisse. Die Stimmenden schlugen die vier Vorlagen über denselben Leisten: Es ging ihnen nicht um die konkreten Inhalte, sondern um die grundsätzliche Frage «Wiedervereinigung: Ja oder Nein?». Nur gerade der Bezirk Arlesheim stimmte den Vorlagen des Verfassungsrates zu. Dort hiessen 59,7 Prozent der Stimmenden die Verfassung gut. Im oberen Kantonsteil sank der Ja-Stimmenanteil bis auf 11 Prozent im Bezirk Waldenburg. Den Rekord stellte die Gemeinde Hersberg auf: Von ihren 75 Stimmberechtigten gingen nicht nur alle zur Urne, sie legten auch ausnahmslos ein Nein ein. Die Stimmbürgerinnen und -bürger in der Stadt hingegen hatten die Vorlagen mit deutlichem Mehr angenommen.

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