Ergänzender Artikel zu:
Zonenplanung und Wachstumseuphorie

Initiative pro Wiedervereinigung

Nachdem es der Aktion Kanton Basel 1954-1956 nicht gelungen war, sich im Landrat durchzusetzen, verfolgte sie ihr Ziel auf ausserparlamentarischem Weg. Zu Beginn des Jahres 1957 sammelte sie Unterschriften für eine Volksinitiative, welche die Ergänzung der Baselbieter Verfassung verlangte: Die Wiedervereinigung beider Basel dürfe nicht mehr länger hinausgeschoben werden; und der Landrat müsse bei den eidgenössischen Räten ein Gesuch um Wiedererwägung der Beschlüsse der Bundesversammlung betreffend die Wiedervereinigung der beiden Basel einreichen. Die Aktion Kanton Basel erzielte mit diesem Begehren durchschlagenden Erfolg: Am 17. Juni 1957 reichte sie ihre Volksinitiative mit 9124 Unterschriften ein. Unterstützung hatte sie vorwiegend im unteren Kantonsteil gefunden. Der Regierungsrat hegte erneut rechtliche Bedenken, legte die Initiative aber trotzdem zur Abstimmung vor. Allerdings empfahl er den Stimmberechtigten, den aus seiner Sicht unbrauchbaren Text zu verwerfen. Seinem Antrag folgte aber nur eine Minderheit der Stimmbürger. Die Mehrheit sprach sich nach 1936 und 1938 zum dritten Mal für die Wiedervereinigung aus. Am 1. Juni 1958 ergab sich bei einer Stimmbeteiligung von über 75 Prozent ein Ja-Stimmenanteil von rund 58 Prozent. Und als 1960 der von einem neu gewählten Verfassungsrat erarbeitete neue Paragraph 57 zur Abstimmung gelangte, bestätigten sich die Mehrheitsverhältnisse ein viertes Mal: Am 25. September 1960 betrug der Ja-Stimmenanteil 60 Prozent.

Zum Thema

Initiative gegen Bodenspekulation, 1967

Erhaltung Grünzone in Münchenstein, 1983

 
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