Ergänzender Artikel zu:
Zonenplanung und Wachstumseuphorie

Planungskonflikte

Der Kanton stand mit seinen Planungszielen nicht allein. Seit das eidgenössische Raumplanungsgesetz 1980 in Kraft getreten war, verfolgte der Bund parallele Bestrebungen. Für ihre forsche Gangart ernteten die kantonalen Behörden allerdings nicht nur Zustimmung. Schon 1962 hatte der Landrat Georg Huber vorausgesehen, dass die Regionalplanung individuelles Besitzrecht und kommunale Autonomie schmälern würde. Trotz Einigkeit im Ziel traten bei der konkreten Umsetzung denn auch scharfe Interessengegensätze zu Tage. Die Gemeinden waren nicht ohne weiteres gewillt, zu kostspieligen Rückzonungen ihres Baugebiets Hand zu bieten. Und Grundbesitzer wollten ihr Land nur gegen Entschädigung in weniger lukrative Zonen umteilen lassen. So kam es beispielsweise in Bottmingen, wo auf dem Bruderholz 60 Hektaren Land umzuzonen waren, zu Streitigkeiten, welche die Gerichte noch während Jahren beschäftigten.(1)

(1) Basellandschaftliche Zeitung, 12. Oktober 1984

Zum Thema

Initiative gegen Bodenspekulation, 1967

Erhaltung Grünzone in Münchenstein, 1983

 
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