Ergänzender Artikel zu:
Agrarrevolution und Selbstversorgung

Verwaltung des Wandels

Die Landwirtschaft – der Haupterwerbszweig der Landbevölkerung – hatte sich bis 1820 so stark verändert, dass auch eine konservative Regierung gezwungen war, einige grundlegende Probleme anzugehen. Dazu gehörten die Organisation der landwirtschaftlichen Produktion, besonders das System der Dreizelgenwirtschaft mit seinen spezifischen Rechtsgewohnheiten, das Problem der Feldwege, die Vieh- und Hagelversicherung, die Förderung der Viehzucht, die Allmendnutzung, die Frage der Vermessung und Steuereinschätzung der Liegenschaften. Die Basler Regierung verfügte über einen ausgebauten Informations- und Beratungsapparat in Form von Fachkommissionen, in denen sowohl Mitglieder des Kleinen Rates als auch Männer der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Elite sassen. Diese Gremien standen dem allgemeinen Wandel offener gegenüber, sie dienten der Regierung als Organ für die Wahrnehmung von Veränderungen, zugleich waren sie Ansprechpartner der Bürger. Hier wurden Neuerungen und ihre Konsequenzen für Politik sowie Verwaltung diskutiert und Vorschläge zuhanden der Regierung ausgearbeitet. Der endgültige Entscheid lag meistens beim Kleinen Rat, dem die Rolle des vorsichtigen, auf Wahrung der Tradition bedachten Lenkungsgremiums zukam.

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