Ergänzender Artikel zu:
Dauerasyl nach Kriegsende

Kanton in Bewegung

Die Auseinandersetzung um die Wiedervereinigung in der Zwischenkriegszeit des 20. Jahrhunderts hatte sowohl in der baselstädtischen wie in der basellandschaftlichen Verfassung Bestimmungen hinterlassen, welche das Verfahren zur Wiedervereinigung regelten. Die Stimmberechtigten beider Kantone hatten den Initiativen des Wiedervereinigungsverbandes beider Basel 1936 und 1938 mehrheitlich zugestimmt. Die eidgenössischen Räte aber versagten 1947/1948 den Wiedervereinigungsartikeln ihre Zustimmung. Im Kanton Basel-Landschaft ergab sich dadurch eine widersprüchliche Situation: Die politische Mehrheit war für die Einleitung des Verfahrens zur Wiedervereinigung. Durchgesetzt hatte sich aber mit Unterstützung der Eidgenossenschaft eine Minderheit, welche sich gegen die Wiedervereinigung zur Wehr setzte. Dieser Widerspruch prägte das Baselbiet der Nachkriegszeit nachhaltig: Es blieb im doppelten Sinne in Bewegung. Erstens wurde die Auseinandersetzung um die Wiedervereinigung fortgesetzt. Zweitens ergab sich in zentralen Fragen ein Bündnis zwischen den Gegnern der Wiedervereinigung, die den Kanton ausbauen wollten, um seine Selbständigkeit zu wahren, und den Befürwortern, die sich dem nicht widersetzten. Dieses Kräfteverhältnis stützte den raschen Ausbau des Kantons und seiner Infrastruktur, den das rasante Bevölkerungswachstum und der wirtschaftliche Aufschwung erzwangen, politisch ab.

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