Dauerasyl nach Kriegsende
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ging die Zahl der Flüchtlinge in der Schweiz schnell zurück. Wer noch ein Heimatland hatte, kehrte zurück. Andere fanden in Palästina oder in den USA ein neues Zuhause. Viele deutsche Jüdinnen und Juden waren nicht ohne weiteres bereit, in das Land zurückzukehren, in dem ihre Familien ermordet worden waren. Die Flüchtlinge, die nach dem Krieg in der Schweiz blieben, erhielten weiterhin regelmässig eine Aufforderung zur Weiterreise. Sie lebten gezwungenermassen in einem belastenden Provisorium. Trotz Hochkonjunktur durften nur wenige arbeiten, vor allem in so genannten Mangelberufen in der Landwirtschaft, der Industrie und der Hotellerie. Viele blieben von finanzieller Unterstützung abhängig. Die Schaffung des Dauerasyl-Status 1947 bedeutete für sie deshalb eine grosse Hoffnung. Das Dauerasyl stellte einen Bruch mit dem bisherigen kategorischen Grundsatz der Weiterreisepflicht für Flüchtlinge dar. In den Genuss dieser Befreiung kamen jedoch nur ältere oder kranke Flüchtlinge, Kinder unter 16 Jahren, die nirgends mehr Verwandte und in einer Schweizer Familie Aufnahme gefunden hatten, sowie Flüchtlinge mit besonderen wissenschaftlichen, kulturellen, humanitären oder wirtschaftlichen Leistungen. Bis 1950 gewährte die Schweiz lediglich 1345 Personen Dauerasyl. Nur ein einziger der in den Akten der basellandschaftlichen Fremdenpolizei fassbaren jüdischen Flüchtlinge erhielt aufgrund seines Alters und hervorragender wissenschaftlicher Leistungen das Dauerasyl.
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