Sozialpartnerschaft
1937 schlossen die Gewerkschaften und Unternehmerverbände der schweizerischen Metallindustrie ein bahnbrechendes Friedensabkommen. Dieses sah sozialpartnerschaftliche Verhandlungen und Verträge vor. Im Konfliktfall sollte ein Schiedsgericht entscheiden. Zugunsten dieses Verfahrens verzichteten beide Seiten auf den Arbeitskampf. Auch der Kanton Basel-Landschaft nahm dieses Signal wahr und förderte die Suche nach entspannteren Beziehungen zwischen Belegschaften und Unternehmern. So nahm der Regierungsrat das Recht in Anspruch, gesamtarbeitsvertragliche Lösungen für eine ganze Branche gültig zu erklären. Zudem schrieb er in die Submissionsbestimmungen, dass nur Betriebe kantonale Aufträge erhielten, die sich an die Gesamtarbeitsverträge hielten. Die Erfahrungen mit Streiks und Aussperrungen sowie die Folgen der Weltwirtschaftskrise kamen den Bestrebungen zur sozialpartnerschaftlichen Regelung innerbetrieblicher Beziehungen entgegen. Zudem übertünchten die bedrohlichen Vorboten des Zweiten Weltkriegs und die Geistige Landesverteidigung die gesellschaftlichen Risse, welche in den Krisenjahren aufgebrochen waren. Umittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg führte zudem der Bund die Alters- und Hinterbliebenenversicherung ein und gab sich mit den Wirtschaftsartikeln der Bundesverfassung die Kompetenz, aktiver in die Wirtschaft einzugreifen.