Ergänzender Artikel zu:
Bruch mit der Tradition

Tradition der Selbsthilfe

Die Sorge um die in Not geratenen Mitbürgerinnen und Mitbürger war im 19. Jahrhundert bei den Gemeinden und privaten Vereinen aufgehoben. Die Bürgergemeinden, welche das Gemeindevermögen verwalteten, führten Armenkassen und unterstützten damit jene, die nicht mehr selbst in der Lage waren, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Die Gemeinderäte oder Armenkommissionen, welche die Kassen verwalteten, waren meistens sehr knauserig. Sie versuchten ihre Kassen zu schonen, schoben Arme und Fremde ab oder verboten ihnen die Heirat, damit sich ihre Not und Zahl nicht noch vermehrte. Waren Hilfeleistungen unumgänglich, verlangten die Armenbehörden Wohlverhalten. Ihre Unterstützung war nicht nur Hilfe, sondern immer auch ein Mittel, um herrschende Normen durchzusetzen. Neben den Gemeinden bestand eine Reihe von Vereinen, welche sich auf privater Basis um soziale Aufgaben kümmerten. Im Baselbiet waren dies die Frauenvereine, der Armenerziehungsverein sowie die Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige. Getragen waren sie von wohlmeinenden und wohlhabenden Männern und Frauen, denen Mildtätigkeit moralische Verpflichtung war. Dabei verfolgten sie auch konkrete Eigeninteressen. Nur gesunde, wohlgenährte und starke Arbeitskräfte bewährten sich in der Fabrik. Zudem entschärften milde Gaben soziale Gegensätze und beugten sozialer Unrast und politischen Konflikten vor.

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