Ergänzender Artikel zu:
Staatliche Streitschlichtung

Politische Gleichheit

So ausgeprägt im 19. Jahrhundert soziale Ungleichheit und wirtschaftliche Abhängigkeit innerhalb eines Baselbieter Dorfes auch sein konnten, in einem waren sich die männlichen Bürger gleich: Ob reich, ob arm, ob Bauer, Tauner, Handwerker oder Posamenter, ob Herr oder Knecht, jeder stimmberechtigte Bürger hatte eine Stimme. Nach der Kantonstrennung von 1833 hielt das Prinzip der politischen Gleichheit Einzug, das quer zu den sozialen und wirtschaftlichen Gegensätzen und Abhängigkeiten innerhalb der Gemeinden lag. Einerseits relativierte dies die wirtschaftlichen und sozialen Abhängigkeiten. Je bedeutender im Zuge der Industrialisierung die Verdienstquellen wurden, welche der dörflichen Unterschicht unabhängig vom Wohlwollen der Vollbauern zur Verfügung standen, desto stärker konnte es sich auswirken. Je besser zudem das Abstimmungs- und Wahlgeheimnis gewahrt blieb, desto weniger konnte die dörfliche Elite wirtschaftliche oder soziale Abhängigkeit politisch ummünzen. Andererseits aber verstärkte die politische Gleichheit innerdörfliche Loyalitäten. Denn was die sozial und wirtschaftlich ungleichen Männer eines Dorfes zu politisch gleichen machte, grenzte Fremde, Frauen und Konkurs Gegangene aus. Die formale politische Gleichheit und die Ausgrenzung der Anderen verstärkte das Zusammengehörigkeitsgefühl der Männer. Trotz aller Gegensätze empfanden die Bürger einer Gemeinde untereinander mehr Loyalität als Solidarität zu Angehörigen der gleichen Schicht im Nachbardorf.

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Zum Thema

Arbeitsamt Pratteln, 1989

Porträt zwei Arbeitsloser, 1984

 
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