Das goldene Zeitalter des Sozialstaates
Am 30. August 1953 hatten die Baselbieter Stimmberechtigten über vier kantonale Abstimmungsvorlagen zu befinden. Nur gerade 32 Prozent nahmen ihr politisches Mitbestimmungsrecht wahr. Die geringe Stimmbeteiligung weist darauf hin, dass die Abstimmungsvorlagen nicht sehr umstritten waren. Die 10 873 Urnengänger zeigten sich denn auch recht zustimmungsfreudig. Eine Steuergesetzänderung und zwei sozialpolitische Vorhaben passierten problemlos. Nur das Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinszuschüssen an minderbemittelte kinderreiche Familien vom 21. Mai 1953 fand keine Gnade. Es wurde mit 5947 gegen 4676 Stimmen abgelehnt. Dieses Gesetz war nicht die erste, aber für lange Zeit die letzte kantonale sozialpolitische Abstimmungsvorlage, die auf mehrheitliche Ablehnung stiess. Sozialpolitik hatte in den Nachkriegsjahrzehnten des 20. Jahrhunderts ihr goldenes Zeitalter.