Einführung der Arbeitslosenversicherung
In den 1920er-Jahren hatten Gewerkschaften freiwillige Arbeitslosenkassen eingeführt. Einzelne Kantone, beispielsweise Basel-Stadt, verfügten zu dieser Zeit bereits über Arbeitslosenversicherungen. Basel-Landschaft machte sich 1928 ebenfalls daran, dem Versicherungsgedanken Nachachtung zu verschaffen.(1) Auf den 1. Januar 1931 trat das kantonale Gesetz über die Arbeitslosenversicherung in Kraft. Es erklärte die Versicherung für gewisse Arbeiterkategorien obligatorisch und erlaubte es dem Kanton, freiwillige Kassen zu unterstützen und eine eigene Arbeitslosenkasse aufzubauen. Deren Zahlungen lösten die ehemaligen Arbeitslosenfürsorgeleistungen der Gemeinden ab. Die Arbeitslosenversicherung war die erste moderne Sozialversicherung, welche der Kanton Basel-Landschaft einführte. Sie befreite die Unterstützung Arbeitsloser vom Geruch der Armenfürsorge. Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzierten das System durch ihre Prämien. Alle Arbeiterinnen, die pro Jahr nicht mehr als 4000 Franken, und Arbeiter, die nicht mehr als 5000 Franken verdienten, mussten sich gegen Arbeitslosigkeit versichern. Besserverdienende oder Lehrlinge, Bedienstete, Beamte und Mitarbeiter eines Land- oder Forstwirtschaftsbetriebs konnten sich freiwillig anschliessen. Der Anspruch auf ein Taggeld bestand im ersten Versicherungsjahr für höchstens 50 Tage, ab dem fünften Versicherungsjahr für höchstens 90 Tage. Das Taggeld durfte bei Alleinstehenden höchstens 50, bei Unterstützungspflichtigen höchstens 60 Prozent des ausfallenden Lohnes ersetzen.
(1) Bericht zum Gesetz über die Arbeitslosenversicherung vom 17. August 1928