Arbeitsbeschaffungsmassnahmen
Während des Zweiten Weltkrieges befürchtete man, dass nach Kriegsende eine wirtschaftliche Depression eintreten werde. Die für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zuständige Erziehungsdirektion legte dem Regierungsrat deshalb im Juni 1945 ein ganzes Paket von Arbeitsbeschaffungsmassnahmen vor. Die Aufgabe der kantonalen Wirtschaftspolitik bestehe darin, «den Arbeitsmarkt auszuregulieren», schrieben die Beamten der Abteilung Arbeitslosenfürsorge in der Erziehungsdirektion. «Als Mittel dieser Regulierung durch die öffentliche Investitionstätigkeit dienen im grossen gesehen die eigentlichen Arbeitsbeschaffungsprogramme. Im einzelnen soll damit bezweckt werden, durch Einsatz entsprechender öffentlicher Arbeiten oder durch Unterstützung privater Arbeiten namentlich das Bauvolumen so zu gestalten, dass neben der Beschäftigung der normalerweise im Baugewerbe tätigen Arbeitskräfte auch zusätzliche aus anderen Gebieten frei werdende Arbeitskräfte beschäftigt werden können. Der Staat als Auftraggeber oder als Förderer der privaten Investitionslust durch entsprechende Beihilfen in Form von Subventionen erhält dadurch die Möglichkeit, ein bestimmtes Bauvolumen auszulösen, das vorübergehend oder wenn es sein muss auch auf mehr oder weniger längere Zeit hinaus für die Beschäftigung einer bestimmten Zahl Arbeitsloser ausreichen sollte.»(1)
(1) Arbeitsbeschaffungsvorlage des Kantons Baselland, 20. Juni 1945, Staatsarchiv Baselland, NA Arbeit F 8b