Ergänzender Artikel zu:
Nothilfe für die Seidenbandindustrie

Engagement für die Landwirtschaft

Im Rückblick meinte Matthias Hofer, Vorsteher der kantonalen landwirtschaftlichen Winterschule, 1926: «Es war überhaupt erst das Bundesgesetz von 1893 betr. die Förderung der Landwirtschaft, welches den Anstoss gegeben hat zu einer regeren Tätigkeit des Kantons auf landwirtschaftlichem Gebiete».(1) Zuvor sei die Landwirtschaftspolitik wenig wirksam gewesen. Die Selbsthilfe der landwirtschaftlichen Genossenschaften sowie die fördernde Belehrung durch den kantonalen Landwirtschaftlichen Verein seien bedeutender gewesen. Der Landwirtschaftliche Verein war bereits vor der Kantonstrennung entstanden und hatte bald danach seine Tätigkeit, nun auf den Kanton Basel-Landschaft beschränkt, wieder aufgenommen. Seit 1884 bezog er eine jährliche Subvention des Kantons. 1895 betrug diese 1500 Franken. Zudem stellte ihm der Regierungsrat kostenlos ein Lokal im neuen Verwaltungsgebäude zur Verfügung. Der Landwirtschaftliche Verein war damit bereits in den Neunziger Jahren eine Verbandsorganisation, die für den Kanton öffentliche Aufgaben übernahm und dafür auf seine Unterstützung zählen konnte. Hinzu kam, dass nicht nur die Familien der Vollbauern, sondern auch zahlreiche Handwerker- , Posamenter- und Arbeiterfamilien zumindest eine Kleinstlandwirtschaft betrieben. Zählt man sie dazu, gehörten mehr als die Hälfte der Haushalte im Kanton dem so genannten Nährstand an.

(1) Matthias Hofer: Die Landwirtschaft im Kanton Baselland, Vortrag vor der Statistisch-Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel, 2. Oktober 1926, Liestal 1926

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