Ergänzender Artikel zu:
Das goldene Zeitalter des Sozialstaates

Finanzielle Basis

Höhere Sozialausgaben zu tragen wurde dem Kanton Basel-Landschaft im 20. Jahrhundert möglich, weil das erste definitive Steuergesetz von 1928 verlässliche und steigende Einnahmen brachte. Zuvor hatten die Steuereinnahmen des Kantons ausschliesslich auf einer zeitlich begrenzten und provisorischen Gesetzesgrundlage beruht. Die erste regelmässige, aber provisorische Steuer, welche in den Übergangsartikeln der Kantonsverfassung von 1892 enthalten war, passierte die Volksabstimmung nur, weil die Verfassung mit dem obligatorischen Finanzreferendum auch ein zusätzliches Kontrollinstrument brachte. Bevor man dem Kanton die Finanzmittel gewährte, deren er als moderner Sozialstaat bedurfte, musste die soziale Not zunehmen und mussten vor allem die individuellen Gegenstrategien ausgeschöpft und die Möglichkeiten der kollektiven Selbsthilfe gescheitert sein. Erst in dem Moment, als nur noch der Kanton sozialer Not in ausreichendem Mass abhelfen konnte, brach der Widerstand gegen eine regelmässige Steuer zu Gunsten des Kantons zusammen. In Abstimmungskämpfen hatten die kantonalen Behörden wiederholt beteuern müssen, dass sie die zusätzlichen Einnahmen brauchten, um «die gegenwärtigen staatlichen Aufgaben und die künftigen sozialen Verpflichtungen des Staates» erfüllen zu können.(1) Zudem betonten sie immer wieder die verteilungspolitische Bedeutung einer Steuer. Die dem Einkommen und dem Vermögen angepassten Steuertarife würden untere Einkommensschichten ent- und wohlhabendere Kreise belasten.

(1) Vorlage für die kantonale Volksabstimmung vom 2. Dezember 1928, S. III

Zum Thema

Sozialpolitische Vorlagen

Porträt zwei Arbeitsloser, 1984

 
.hausformat | Webdesign, Typo3, 3D Animation, Video, Game, Print