Ergänzender Artikel zu:
Die Dreizelgenwirtschaft

Neuerungen in der Landwirtschaft

Zurückhaltend und langsam reagierten Basler Regierung und Landwirtschaftliche Kommission im frühen 19. Jahrhundert in der Frage des Zelgrechts und der Feldwege. Obwohl es um zentrale Belange der neuen, individuellen Landwirtschaft ging, wurde das Zelgrecht nicht abgeschafft. Die Absprachen unter den Bauern hatten sich also weiterhin nach den Grundsätzen der Dreizelgenwirtschaft zu richten, etwa wenn sich Parzellennachbarn nicht über die Art und Weise des Zugangs zu den Grundstücken einigen konnten. Es erstaunt wenig, dass das 1829 erlassene Gesetz über die Errichtung neuer Feldwege seinen Zweck nicht erreichte. Gemeinden und Bauern waren in diesen Fragen weitgehend sich selbst überlassen. Vorwärts ging es bei der Förderung der Viehzucht mit Vorschriften zur Haltung der Zuchtstiere und der Einführung von Viehschauen und -prämien. Die Regierung befand sich in der Frage der Viehzucht auf der Höhe der Zeit. Sie hatte den Wandel zu einer stärker auf Vieh- und Milchwirtschaft beruhenden Landwirtschaft erkannt und versuchte, diese Veränderungen rechtlich und administrativ abzustützen. In diesem Bereich waren, mit Ausnahme des Hochwalds, keine bestehenden Rechte gefährdet. Die Ausdehnung der Wieslandfläche wurde insbesondere dadurch begünstigt, dass nicht mehr die Interessen der Bodenzins- und Zehntempfänger am Ackerbau zu berücksichtigen waren. Die helvetische Revolution von 1798 hatte die Voraussetzungen für den Loskauf der Feudallasten geschaffen.

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