Ergänzender Artikel zu:
Umstrittene Initiative

Gespaltener Verfassungsrat

Die 1933 eingereichte Initiative zur Wiedervereinigung beider Basler Halbkantone wurde im März 1936 an der Urne gutgeheissen. Das Verfahren hatte damit aber noch keine Verfassungskraft. Zunächst musste ein Verfassungsrat den konkreten Paragraphen erarbeiten. Dabei handelte es sich noch nicht um einen gemeinsamen Verfassungsrat beider Basel, sondern um einen Rat, der ausschliesslich für Basel-Landschaft zuständig war. Erst wenn dessen Vorlage unter den Baselbieter Stimmberechtigten erneut eine Mehrheit gefunden hatte, war das Verfahren zur Wiedervereinigung verfassungsrechtlich festgeschrieben. Die Wahl in den Verfassungsrat fand am 7. Juni 1936 statt. Bei diesem Urnengang standen sich zwei Listen gegenüber: Befürworter der Wiedervereinigung auf Liste 2, ihre Gegner auf Liste 1. Das Ergebnis der Wahl bestätigte die politischen Kräfteverhältnisse der vorangegangenen Abstimmung. Die Befürworter errangen mit 43 Sitzen die Mehrheit. Ihre Gegner stellten 37 Verfassungsräte. So unversöhnlich sich die beiden Lager im Abstimmungs- und Wahlkampf gegenübergestanden hatten, so unvereinbar blieben ihre Positionen im Verfassungsrat. Selbst die Berichterstattung der beiden Fraktionen erfolgte getrennt. Inhaltlich erbrachten die Beratungen des Verfassungsrates keine neuen Einsichten. Der Verfassungsartikel, über den am 2. Oktober 1938 abgestimmt wurde, entsprach weitgehend dem Text der Initiative. Auch das Abstimmungsergebnis wich 1938 kaum von jenem von 1936 ab, der Ja-Stimmenanteil betrug 52 Prozent.

Zum Thema

Freiheitsbaum auf der Hülftenschanze, 1936

Video Clip - Niederdorf: Vergessenes „Rütli des Frauenstimmrechts“

 
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