Frauenstimmrecht und Wiedervereinigung
Die entscheidende Abstimmung über die Wiedervereinigung beider Basler Halbkantone im Dezember 1969 fand unter Beteiligung der Frauen statt. 1967 hatte sich die ‹Frauenbewegung zur Erhaltung der selbständigen Kantone Baselland und Basel-Stadt› gebildet, welche den Kampf des Selbständigen Baselbiets gegen die Wiedervereinigung aktiv und mit phantasievollen Aktionen unterstützte. Im Verfassungsrat beider Basel, der die rechtlichen Grundlagen des wiedervereinigten Kantons ausarbeitete, hatte das Frauenstimmrecht zu seltsamen politischen Stellungnahmen geführt. Während die Befürworter der Wiedervereinigung die politische Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht in die neue Verfassung aufnehmen wollten, setzten sich die Wiedervereinigungsgegner stark dafür ein. Beide Seiten nahmen ihre Position aus taktischen Überlegungen ein: Die Wiedervereinigungsbefürworter wollten die neue Verfassung möglichst nicht mit Inhalten belasten, die politisch umstritten waren. Den Gegnern war es jedoch nur recht, wenn die Verfassung Inhalte aufwies, die Anstoss erregen konnten. Nach der grundsätzlichen Zustimmung zum Frauenstimmrecht 1966 war es mit dem Taktieren vorbei. Eine Belastung für die neue Verfassung war diese Frage fortan nicht mehr. Für das Selbständige Baselbiet gereichte das Frauenstimmrecht aber auch unter den neuen Umständen zum Vorteil: Die stärkeren Vorbehalte gegenüber der Wiedervereinigung, die man bei den Frauen vermutete, konnten sich nun an der Urne zu seinen Gunsten auswirken.