Rundgang

Wiedervereinigung I

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Politisches Interesse trotz fehlender Rechte

Die Baselbieter Frauen seien die ersten Kronzeugen dafür, dass es sich bei der Abstimmung über die Wiedervereinigung um eine Angelegenheit handle, die mit keinem anderen Geschehen auf dem politischen Felde zu vergleichen sei. Diese Auffassung vertrat Karl Weber, der 1936 den Abstimmungskampf verfolgte und als Mitarbeiter der ‹Neuen Zürcher Zeitung› unter dem Pseudonym Textor ‹Briefe aus dem Basler Kampfgelände› schrieb. Er hatte Frauen beim Einkaufen beobachtet, welche untereinander das «unausweichliche Thema» diskutierten: «bald mütterlich besorgt und mahnend, bald rauhbautzig aufrüttelnd». Er hatte Frauen gesehen, die sich zu den Männern in die Versammlungen setzten und sich keine Silbe von den Vorträgen und Diskussionen entgehen liessen. Er war Trachtengruppen begegnet, die ihre Lieder durch die Dörfer trugen, und er hatte miterlebt, wie zum Abschluss der Versammlungen alle zusammen, Frauen wie Männer, stehend das Baselbieter Lied sangen. Karl Weber, Mitverfasser der 1932 erschienenen Baselbieter Geschichte, hatte den Eindruck gewonnen, dass die Abstimmung zugunsten der Wiedervereinigungsgegner ausgegangen wäre, hätten die Frauen das Stimmrecht besessen: «Manch hartgesottener Gegner des Frauenstimmrechts ist überzeugt, dass dessen Anwendung [...] dem Baselbiet die Selbständigkeit retten würde.»(1) Ausser dem Recht, ihre Dorfhebamme zu bestimmen, besassen die Frauen im Kanton Basel-Landschaft wie auch in allen anderen Kantonen der Schweiz aber keine politischen Rechte.

(1) Karl Weber: Zum Kampf um Baselland, Sonderdruck NZZ, Zürich 1936, S. 42

Autor: Ruedi Epple; Redaktion: Daniel Hagmann
www.geschichte.bl.ch, Kategorie: Politik, Rundgang: Wiedervereinigung I
Dieser Text stammt aus: Nah dran, weit weg. Geschichte des Kantons Basel-Landschaft, Band sechs, Liestal:Verlag des Kantons Basel-Landschaft 2001 (Kapitel Bewegung im Baselbiet: Vorwärts oder zurück?, S. 83-100).
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