Ergänzender Artikel zu:
Politisches Interesse trotz fehlender Rechte

Neue Frauenrolle, alte Frauenrechte

Am 22. August 1945, wenige Wochen nach Kriegsende, der Aktivdienst war nur gerade zwei Tage zuvor zu Ende gegangen, unterbreitete die basellandschaftliche Regierung einen Bericht über die Einführung des Frauenstimmrechts. Sie argumentierte mit dem Postulat der Gerechtigkeit sowie mit der Rolle der Frauen in der Gesellschaft, welche im Krieg besonders stark hervorgetreten war: «Die Frau ist im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung immer mehr in den Wirtschaftsprozess eingeschaltet worden. Man kann diese Entwicklung als unglücklich bezeichnen; die Tatsache lässt sich aber damit nicht aus der Welt schaffen [...] Welch gewaltige Arbeit hat die Bäuerin im Dienste der Landesversorgung auf sich genommen. Wie viele weibliche Arbeitskräfte traten an die Stelle der Männer, die zur Grenzbesetzung einberufen wurden. Die Frau wurde arbeitsdienstpflichtig, sie wurde in den Formationen des FHD [Frauenhilfsdienst] auch in die Armee eingegliedert.» Der Landrat, die meisten Parteien, der Lehrerinnenverein, der Frauengewerbeverband sowie die Vereinigung für Frauenrechte unterstützten den Regierungsrat und machten sich für ein umfassendes Stimm- und Wahlrecht der Frauen stark. Am 7. Juli 1946 war es dann erneut an den Baselbieter Männern, darüber zu befinden. Die überwiegende Mehrheit der knappen Hälfte, die zur Urne ging, entschied dagegen. Mit 10 480 Nein- gegen lediglich 3784 Ja-Stimmen erlitt die Vorlage der aufgeschlossenen politischen Kräfte und der Frauenorganisationen eine empfindliche Niederlage.

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Video Clip - Niederdorf: Vergessenes „Rütli des Frauenstimmrechts“

 
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