Ergänzender Artikel zu:
Politisches Interesse trotz fehlender Rechte

Realitätsfremde Argumente

Die Argumente, welche Männer und seltener auch Angehörige des weiblichen Geschlechts im 20. Jahrhundert gegen das Stimm- und Wahlrecht für Frauen vorbrachten, waren immer wieder die gleichen: Die Frau gehöre ins Haus oder die Frau entfremde sich durch die politische Betätigung ihrer eigentlichen Bestimmung, waren die am häufigsten gehörten Einwände. Solche Vorstellungen waren allerdings bereits derart realitätsfremd, dass sich nur wenige Gegner öffentlich zu äussern wagten. Einer von ihnen war Felix Feigenwinter, der 1965 gegen das Frauenstimmrecht wetterte: «Die Politik - das Planen und Leiten des öffentlichen Lebens», schrieb er 1965 im ‹Doppelstab›, «ist naturgemäss ein Privileg des Mannes und eine Tätigkeit, die der in sachlichen Dingen zur Verniedlichung neigenden Frau nicht entspricht. (Ausnahmen bestätigen selbstverständlich auch hier die Regel. Dass aber die Ausnahmen plötzlich überhand zu nehmen drohen, ist ein untrügliches Alarmzeichen!) Die Frau hat nur ein Recht auf ‹Entfaltung›, sofern sie dabei ihrer menschlichen und biologischen Aufgabe treu bleibt und sich an die Gesetze der Natur hält. Dasselbe gilt natürlich auch für den Mann. Vielleicht kann sich die Frau zwar unter besonderem Einsatz und unter Opfern eines Tages wirklich dazu bringen, den Härte und Konsequenz erfordernden Ansprüchen der aktiven Politik gerecht zu werden. Aber unser Staatswesen gründet sich nach wie vor auf der einzelnen Familie. Daher wären die Folgen einer derartigen Emanzipation korrupt.»(1)

(1) Doppelstab, 3. März 1965

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Video Clip - Niederdorf: Vergessenes „Rütli des Frauenstimmrechts“

 
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