Ergänzender Artikel zu:
Politisches Interesse trotz fehlender Rechte

Vorrang für männliche Erwerbstätige

In den Krisenjahren nach 1930 verschärfte sich der Druck auf die Frauen, ihre Arbeitsplätze zugunsten arbeitsloser Erwerbstätiger aufzugeben. So verlangte zum Beispiel Landrat Jules Blunschi von der Katholischen Volkspartei 1932 in einem Vorstoss, dass in der kantonalen Verwaltung «bei Neueinstellungen von Personal auf weibliche Arbeitskräfte verzichtet» werde und in erster Linie «Familienväter» berücksichtigt würden.(1) Auch die regierungsrätliche Krisenhilfe, welche ausgesteuerten Arbeitslosen zustand, bevorzugte männliche gegenüber weiblichen Arbeitskräften. So nahm das Reglement über die Krisenunterstützung für Arbeitslose, das der Regierungsrat am 7. Mai 1937 erlassen hatte, weibliche kaufmännische Angestellte, Handlangerinnen sowie Taglöhnerinnen ausdrücklich vom Anspruch auf Krisenhilfe aus. Langfristig zeigte diese Politik Wirkung. Der Anteil weiblicher Fabrikarbeiterinnen und Erwerbstätiger ging seit den Dreissiger Jahren stetig zurück. Die Aufgabe, durch Lohnarbeit das Familieneinkommen zu sichern, konzentrierte sich immer stärker beim Familienvater. Voraussetzung dazu war, dass dieser allein einen ausreichenden Lohn verdienen konnte. Während des langen Wirtschaftsaufschwungs der Nachkriegszeit schaffte die Sozialpartnerschaft mit einer ausgeglicheneren Verteilung des wachsenden Wohlstandskuchens genau diese Voraussetzungen.

(1) Antwort des Regierungsrates betr. Anstellung von weiblichen Arbeitskräften in staatlichen Verwaltungen vom 1. April 1948, Staatsarchiv Baselland, NA, Arbeit F 6

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