Zustimmung des Bundes
Auf kantonaler Ebene kam das Verfahren zur Wiedervereinigung der beiden Basel in den 1950er-Jahren erneut in Gang. 1957 wurde im Baselbiet eine Initiative eingereicht, zu der die Abstimmenden 1960 mehrheitlich Ja sagten. Bewegung gab es auch auf eidgenössischer Ebene. Der Landrat hatte 1956 gerade die Motion von Landrat Herbert Gutzwiller abgelehnt, der 1954 das Parlament aufgefordert hatte, die Bundesbehörden dazu zu bewegen, nochmals auf ihren Beschluss von 1947/1948 zurückzukommen. Da reichte der sozialdemokratische Nationalrat Fritz Waldner in Bern ein Postulat mit demselben Ziel ein. Unter dem Eindruck der klaren Meinungsäusserung der Baselbieter Stimmbürgerschaft zur Initiative der Wiedervereinigungs-Freunde erhielt Waldners Vorstoss 1958 kräftigen Schub. Eine Motion des sozialdemokratischen Landrats Emil Müller, welche Waldners Rückkommensantrag mit einer Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft unterstützen wollte, fand nach der Volksabstimmung über die neue Wiedervereinigungs-Initiative auch im Landrat eine Mehrheit. Anfang September reichte deshalb der basellandschaftliche Regierungsrat seinerseits den eidgenössischen Räten per Standesinitiative einen Rückkommensantrag ein. Auf Vorschlag des Bundesrates beschlossen beide Räte, auf den Gewährleistungsbeschluss zurückzukommen. Schliesslich stimmten sie 1960 den alten Wiedervereinigungs-Artikeln aus dem Jahre 1938 doch noch zu. Damit war der Weg frei, das Wiedervereinigungs-Verfahren einzuleiten.