Ergänzender Artikel zu:
Juristenstreit

Gang vor Bundesgericht

Im Verfassungsentwurf für einen wiedervereinigten Kanton Basel, der Ende der 1960er-Jahre vorlag, lauerte aus Sicht der Fraktion Selbständiges Baselbiet ein Risiko. Aufgrund juristischer Unklarheiten wäre es möglich gewesen, dass nach Zustimmung zur Wiedervereinigung die Hauptgrundzüge der Gesetzgebung von der künftigen Regierung neu festgelegt würden. Dagegen setzte sich die Fraktion Selbständiges Baselbiet im Verfassungsrat ein. Nachdem ihr entsprechender Antrag ohne Erfolg geblieben war, sah sie darin eine Verletzung der Baselbieter Kantonsverfassung und erhob beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde. Den bereits von beiden Halbkantonen auf den 7. Februar 1969 vorgesehenen Abstimmungstermin mussten die Behörden aufgrund der Beschwerde absagen. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde im Dezember 1968 teilweise gut. Es unterstützte die Auffassung der Beschwerdeführer, dass die gesetzlichen Hauptgrundzüge als Verfassungsrecht zu gelten hatten und damit ebenfalls einer zehnjährigen Verbindlichkeit unterstanden. Allerdings hielten es die Bundesrichter nicht für nötig, Verfassung und Hauptgrundzüge in ein einziges Dokument zusammenzufassen. Die Zweiteilung der Vorlage hatte aus ihrer Sicht sogar Vorteile, erlaubte sie doch dem Stimmbürger eine differenziertere Stellungnahme. Doch war auch laut Bundesgericht die Wiedervereinigung erst möglich, wenn sowohl die Hauptgrundzüge als auch die Verfassung in beiden Halbkantonen mehrheitlich Zustimmung gefunden hatten.

Zum Thema

Marsch an die EXPO, 1964

Hintergrund der Wiedervereinigung, 1969

 
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