Ergänzender Artikel zu:
Juristenstreit

Bundesgerichtsentscheid mit symbolischer Bedeutung

1968 hiess das Bundesgericht eine Beschwerde der Wiedervereinigungs-Gegner gut. Der Verfassungsrat war gezwungen, die Verfassungsvorlage zurückzunehmen und am 13. Juni 1969 an einer weiteren Sitzung seinen Vollziehungsbeschluss zu überarbeiten. Neu hiess es nun, dass die Verfassung des Kantons Basel nur als angenommen gelte, wenn auch die Hauptgrundzüge der Gesetzgebung gutgeheissen werden. Den Entscheid des Bundesgerichts empfanden die Gegner der Wiedervereinigung als ein Signal: «Es wirkte», schrieb Paul Salathé später über das Lausanner Urteil, «wie eine Adrenalinspritze! Plötzlich war Selbstvertrauen da, plötzlich glaubte man an den möglichen Erfolg. Man fühlte sich bestärkt im Gefühl, auf dem richtigen Weg zu sein, für die richtige Sache zu kämpfen.»(1) Auch die Befürworter nahmen die öffentliche Wirkung des Bundesgerichtsentscheids wahr. Rückblickend schrieb Heinrich Ott: «Doch zweifellos schadete die gerichtliche Niederlage des Verfassungsrates der Sache der Wiedervereinigung in der allgemeinen Stimmung der Bevölkerung, auch wenn es dabei de facto nur um eine Formfrage ging.»(2) Am 9. September setzten die Regierungen beider Basel den entscheidenden Urnengang auf den 7. Dezember 1969 fest.

(1) Paul Salathé: Die Arbeit des Verfassungsrates, in: Baselland bleibt selbständig, Liestal 1985, S. 130

(2) Heinrich Ott: Erinnerungen eines Wiedervereinigungsbefürworters, in: Baselland bleibt selbständig, Liestal 1985, S 304

 

Zum Thema

Marsch an die EXPO, 1964

Hintergrund der Wiedervereinigung, 1969

 
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