Ergänzender Artikel zu:
Ein klares Nein zur Wiedervereinigung

Kein neuer Anlauf

Der Vorsprung der Wiedervereinigungs-Befürworter im unteren Kantonsteil reichte 1969 nicht wie in den vorausgegangenen Abstimmungen dazu aus, die Nein-Mehrheiten in den oberen Bezirken aufzuwiegen. «Den Ausschlag über den Ausgang dieser Abstimmung hat […] der Umschwung im Unterbaselbiet gebracht», kommentierte Karl Bischoff im ‹Basler Volksblatt›.(1) Die Verfassungsartikel, welche das Verfahren zur Wiedervereinigung regelten, sahen einen zweiten Anlauf mit neuem Verfassungsrat, neuen Vorlagen und neuer Abstimmung vor. Doch dies wäre verlorene Liebesmüh gewesen, wie Regierungspräsident Karl Zeltner nach der Abstimmung meinte: Inhaltlich andere Vorlagen hätten keine grössere Chance gehabt. Das Abstimmungsergebnis vom 7. Dezember 1969 sei als Grundsatzentscheid zu werten.(2) Auch viele Befürworter der Wiedervereinigung suchten nach Möglichkeiten, den formal vorgeschriebenen zweiten Anlauf zu umgehen. Nur wenige Wiedervereinigungs-Befürworter bestanden vor Bundesgericht auf einer zweiten Runde. Sie unterlagen, und Gegner wie Befürworter einigten sich darauf, die Abstimmung über die Partnerschaftsinitiative voranzutreiben und ihr Ergebnis abzuwarten.

(1) Basler Volksblatt, 9. Dezember 1969

(2) Basellandschaftliche Zeitung, 11. Dezember 1969

 

Zum Thema

Abstimmungsverhalten, 1969

Volkstag in Gelterkinden, 1969

 
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