Ergänzender Artikel zu:
Zustimmung des Bundes

Die Aktion Kanton Basel im Parlament

Bei den Nationalratswahlen 1951 war der Aktion Kanton Basel ein Erfolg versagt geblieben. Zwei Jahre später aber, als 1953 die Baselbieter Stimmbürger den Landrat nach dreijähriger Legislatur neu bestellten, ging sie als Wahlsiegerin aus dem Rennen um die Landratssitze hervor. Sie war in den drei Unterbaselbieter Wahlkreisen Arlesheim, Binningen und Pratteln angetreten und eroberte auf Anhieb sechs der 48 Landratssitze. Ihr Gewinn ging auf Kosten der Mittelparteien sowie der Linken. Ihre Wahlerfolge nutzte die Aktion Kanton Basel in erster Linie dazu, die Wiedervereinigung erneut auf den Weg zu bringen. Diese blieb ihr erstes und oberstes Ziel. So reichte 1954 einer ihrer Vertreter, Landrat Herbert Gutzwiller aus Oberwil, eine Motion ein. Diese verlangte eine Volksabstimmung zur Frage, ob der Kanton bei den eidgenössischen Räten den Antrag stellen solle, es sei auf den Entscheid von 1947/1948 zurückzukommen, die Wiedervereinigungs-Artikel der beiden Basel nicht zu gewährleisten. Da nach dem Motionstext diese Abstimmung vom Landrat anzuordnen gewesen wäre, diesem dazu die Kompetenz aber nicht zustand, erhob sich um den Vorstoss ein langes juristisches Geplänkel. Schliesslich erklärte der Landrat 1956 die Motion aus rechtlichen Erwägungen als nicht erheblich. Ein zweiter Vorstoss der Aktion Kanton Basel, welche den Regierungsrat einladen wollte, freiwillig eine solche Abstimmung durchzuführen, blieb ebenfalls folgenlos.

Zum Thema

Freiheitsbaum, 1948

Prozedere der Wiedervereinigung, 1965

 
.hausformat | Webdesign, Typo3, 3D Animation, Video, Game, Print