Ergänzender Artikel zu:
Verfassungsrat beider Basel

Verfassungsentwurf

Der 150-köpfige Verfassungsrat beider Basel, der seine Tätigkeit Ende November 1960 aufnahm, hatte den Auftrag, die Verfassung sowie die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des wiedervereinigten Kantons zu erarbeiten. Dabei ging er nicht von einem Entwurf aus, der von einer kleinen Kommission oder einer Einzelperson formuliert worden wäre, sondern er beschloss, die einzelnen Bereiche in Sachkommissionen aufzuarbeiten und die neue Verfassung von Grund auf zu entwickeln. 1964, als der Landesringvertreter Walter Allgöwer das Ratspräsidium übernahm, lagen bereits 21 abgeschlossene Kommissionsberichte sowie umfangreiche Protokolle der Plenarsitzungen vor. Die von den Sachkommissionen erarbeiteten Grundlagen und die im Plenum diskutierten und entschiedenen Schlussfolgerungen dienten einer Redaktionskommission dazu, einen Verfassungsentwurf vorzulegen, den der Rat nun einer ersten Lesung unterzog. Danach holte er in einer breiten Vernehmlassung Meinungen zum Entwurf ein. Diese prüfte er in einer zweiten und dritten Lesung. Parallel zur Arbeit an der Verfassung formulierte der Verfassungsrat die Hauptgrundzüge der Gesetzgebung. Die Meinung war, dass den Stimmberechtigten, die endgültig über die Wiedervereinigung zu befinden hatten, die zentralen Bestimmungen der wichtigsten Gesetze bekannt sein sollten. 1968 lagen neben dem Verfassungsentwurf auch die Hauptgrundzüge der Gesetzgebung, das Wahlgesetz und die Geschäftsordnung des künftigen Kantonsrats abstimmungsreif vor.

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