Ergänzender Artikel zu:
Verfassungsrat beider Basel

Fraktionen im Verfassungsrat

Obwohl die Wiedervereinigungs-Freunde 1960 im Verfassungsrat eine komfortable Mehrheit hatten, reichte ihr gemeinsamer Wille, einen wiedervereinigten Kanton zu schaffen, nicht aus, um die Gegensätze zwischen den politischen Parteien zu überwinden. Die Verfassungsräte waren 1960 nämlich nicht nach ihrer Stellung zur Wiedervereinigungsfrage, sondern nach ihrer Parteizugehörigkeit gewählt worden. So zerfiel die Mehrheit, welche die Wiedervereinigung befürwortete, in verschiedene parteipolitische Fraktionen, die einander oft blockierten. Die Beratungen des Verfassungsrates dauerten denn auch einiges länger, als man anfänglich geplant hatte. Auch die Vertreter der Gegner hatten sich auf den Listen der verschiedenen Parteien in den Verfassungsrat wählen lassen. Zu Beginn der Ratstätigkeit wirkten sie im Rahmen ihrer Parteifraktionen mit. Sie vertraten deren Anliegen, solange sich diese mit ihrer grundsätzlichen Ablehnung der Wiedervereinigung vereinbaren liessen. Die grundlegende Spaltung des Verfassungsrates in Gegner und Befürworter der Wiedervereinigung war damit durch parteipolitische Gegensätze überlagert. Obwohl informell durch die Fraktion Selbständiges Baselbiet verknüpft, empfanden die Wiedervereinigungs-Gegner diese Situation mit der Zeit als hinderlich. In wichtigen Fragen fühlten sie sich durch die Fraktionsdisziplin gebunden oder wenigstens zur Stimmenthaltung verpflichtet. Zudem sahen sie sich einer Umarmungsstrategie ausgesetzt.

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