Ergänzender Artikel zu:
Verfassungsrat beider Basel

Spaltung

Am 25. September 1960 hatten die Baselbieter Stimmberechtigten nach 1936, 1938 und 1958 erneut Gelegenheit, sich zur Frage der Wiedervereinigung zu äussern. Mit ihrem Ja zum Verfassungsartikel nahmen sie zum vierten Mal positiv Stellung. Die Wiedervereinigungs-Frage spaltete den Kanton Basel-Landschaft in zwei deutlich unterscheidbare Lager. Die Befürworter lebten in den stadtnahen Gemeinden des unteren Kantonsteils. Dort erhielt die Wiedervereinigung Ja-Mehrheiten von über 75 Prozent. Die wenigen Gemeinden, die noch Ja-Mehrheiten zwischen 50 und 75 Prozent aufwiesen, schlossen alle an die Hochburg der Wiedervereinigungs-Befürworter an. Der ganze Rest des Kantons lehnte 1960 die Wiedervereinigungs-Vorlage ausnahmslos ab.

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