Ergänzender Artikel zu:
Partnerschaft statt Wiedervereinigung

Gemeinsame Ausarbeitung des Partnerschaftsartikels

Bereits vor der generellen Zustimmung zu einem Partnerschaftsartikel 1971 hatte das Komitee für die Zusammenarbeit der Kantone Vorstellungen über die konkrete Ausgestaltung der Partnerschaft entwickelt. Zudem bestanden Kontakte zu städtischen Parlamentariern, welche im Nachbarkanton Basel-Stadt, dem künftigen Hauptpartner, vergleichbare Bestrebungen in Gang setzen wollten. Man hegte die Absicht, in dieser Frage gemeinsam und koordiniert vorzugehen und einen gemeinsamen Textvorschlag zu präsentieren. Das Vorhaben gelang, und parlamentarische Kommissionen beider Kantone entwarfen miteinander einen Verfassungsartikel, der 1974 zur Abstimmung kam. Dieser schrieb den Behörden in Basel-Stadt und Basel-Landschaft vor, zur Erfüllung von Aufgaben, die im gemeinsamen Interesse liegen, zusammenzuarbeiten. Dazu hatten sie Vereinbarungen abzuschliessen, gemeinsame Einrichtungen zu schaffen, den gegenseitigen Lastenausgleich zu ordnen, die Gesetzgebung anzugleichen sowie Regeln für die wirksame Zusammenarbeit der Behörden aufzustellen.(1)

(1) Vorlage für die kantonale Volksabstimmung vom 8. Dezember 1974

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