Ergänzender Artikel zu:
Partnerschaft statt Wiedervereinigung

Der Partnerschaftsartikel

Schon vier Tage nach der Abstimmung über die Wiedervereinigung vom 7. Dezember 1969 legte das Überparteiliche Komitee für die Zusammenarbeit der Kantone ein Volksbegehren vor. Ein so genannter Partnerschaftsartikel in der Verfassung sollte nicht nur den Kanton Basel-Landschaft zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit seinen Nachbarkantonen verpflichten, sondern gleichzeitig auch die bestehenden Wiedervereinigungsartikel ersetzen. Dem Komitee standen zur Unterschriftensammlung die Strukturen des Selbständigen Baselbiets zur Verfügung. Vom Abstimmungsergebnis beflügelt sammelten die Aktivisten innert kürzester Zeit eine grosse Zahl von Unterschriften. Bereits am 27. Februar 1970 reichte das Komitee den Vorstoss ein. Auch der Regierungsrat mochte keine Zeit verlieren: Am 10. März verabschiedete er seinen Bericht und setzte die Abstimmung über die Initiative auf den 24. Mai 1970 fest. Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids wurde die Abstimmung dann auf den 25. April 1971 verschoben. Bei einer Stimmbeteiligung von lediglich etwas über 30 Prozent fand die Initiative Zustimmung. Obwohl das Interesse stark nachgelassen hatte, war das Ergebnis eindeutig: 23 466 Ja- standen nur 10 475 Nein-Stimmen gegenüber. Die Ja- und Nein-Stimmen waren praktisch spiegelbildlich zur Wiedervereinigungsabstimmung von 1969 über den Kanton verteilt. Gemeinden, welche die Wiedervereinigung stark abgelehnt hatten, stimmten der Partnerschaftsinitiative deutlich zu. Gemeinden, welche der Wiedervereinigung zugestimmt hatten, standen dem neuen Vorstoss skeptischer gegenüber.

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