Rundgang

Herrschaft im Kanton

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Steuerwiderstand

Während des ganzen 19. Jahrhunderts war der Steuerwiderstand der Baselbieter notorisch. Wären nicht indirekte Abgaben und Gebühren sowie die Einnahmen aus den Regalien (Salz) geflossen, hätte sich die finanzielle Auszehrung des Kantons noch mehr zugespitzt. Der geringe Zahlungswille war vor dem Hintergrund verbreiteter Armut und wirtschaftlicher Schwierigkeiten verständlich. Der Erfolg befristeter und zweckgebundener Steuervorlagen zeigt aber, dass auch die Baselbieter bereit waren, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers war, wenn sie vom Nutzen überzeugt waren. So erhielt der Kanton Anfang der 1870er-Jahre Steuern, um die kantonalen Truppen auszurüsten. Und Ende der 1880er-Jahre bekam er Steuergelder, um das Kantonsspital zu erweitern. Mit ihrem Steuerwiderstand wollten die Baselbieter folglich auch die kantonalen Behörden kurz halten und ihre Politik kontrollieren. Es waren die gleichen politischen Oppositionskräfte, die von den kantonalen Behörden grössere Sparsamkeit verlangten und zusätzliche demokratische Kontrollinstrumente durchsetzten. «Geld ist Macht», hiess es im Volksmund. Dem Kanton Steuergelder vorzuenthalten hiess, seine Macht zu begrenzen. Mehr Geld sprach man ihm nur zu, wenn man genau wusste, wozu er es einsetzte. Die Grundlage zur ersten regelmässigen Staatssteuer verknüpfte sich folgerichtig mit einem Ausbau der Kontrolle: Die Verfassung von 1892 enthielt nicht nur die provisorischen Steuerparagraphen, sondern auch das fakultative Finanzreferendum.

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Autor: Ruedi Epple; Redaktion: Daniel Hagmann
www.geschichte.bl.ch, Kategorie: Politik, Rundgang: Herrschaft im Kanton
Dieser Text stammt aus: Nah dran, weit weg. Geschichte des Kantons Basel-Landschaft, Band fünf, Liestal: Verlag des Kantons Basel-Landschaft 2001 (Kapitel Herrschaft im Kanton, S. 227-246).
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