Die Verfassung von 1892
1891 wagte der Regierungsrat im Zusammenhang mit der Steuerfrage erneut einen Vorstoss zu Gunsten einer Verfassungsrevision. Der Landrat folgte seinem Vorschlag und am 18. Oktober 1891 bejahten auch die Stimmbürger den Revisionsbedarf. Ein neuer Verfassungsrat beriet einen Entwurf und legte ihn am 22. Mai 1892 den stimmberechtigten Männern vor. Diesmal stimmte ihm nicht nur der Bezirk Arlesheim, sondern auch der Bezirk Waldenburg zu. In den Bezirken Sissach und Liestal hatten die Gegner der Revision eine Mehrheit. Bei einer Stimmbeteiligung von 76 Prozent vereinigte die neue Verfassung 6038 Ja-Stimmen (64%) und lediglich 3392 Nein-Stimmen (36%) auf sich. Die neue Verfassung behielt das bisherige obligatorische Referendum, das Initiativrecht, das Abberufungsrecht und die Volkswahl der Regierung bei. Neu wurden die direkt-demokratischen Elemente um das Finanzreferendum ergänzt. Auf das Beteiligungsquorum für Wahlen und Abstimmungen verzichtete die Verfassung. In den Übergangsbestimmungen enthielt das neue Verfassungswerk sowohl eine direkte Staatssteuer mit einer Progression als auch die Möglichkeit zum Einkauf des Birsecks ins Schulgut. Zudem erhöhte der Kanton seine Leistungen an die Schul- und Armenausgaben der Gemeinden. Unter dem Titel Volkswirtschaftspflege erhielt der Kanton zusätzliche Aufgaben. Sie waren zwar noch bescheiden, bildeten aber den Grundstein seiner späteren Sozial- und Wirtschaftspolitik.