Rundgang

Herrschaft im Kanton

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Mangelnde Revisionsbereitschaft

Gemäss der Baselbieter Verfassung von 1863 musste nach zwölf Jahren darüber abgestimmt werden, ob die Verfassung überarbeitet werden solle. In den 1870er-Jahren scheiterten erste Vorschläge. Bei den beiden Abstimmungen von 1875 und 1876 fand sich keine Mehrheit für eine Verfassungsrevision. Eine Versammlung prominenter Bürger legte dann 1887 ein Programm für die Verfassungsrevision vor, das zum Teil wortwörtlich die Anregungen aus diesen früheren Revisionsanläufen enthielt. So wollten sie beispielsweise die Kantonsverfassung mit dem Bundesrecht in Einklang bringen, die Teilnahmequoten für Wahlen und Abstimmungen streichen, das Initiativrecht präzisieren und eine Steuer mit Progression einführen. Den Interessen des Birsecks kamen sie entgegen, indem sie seinen Einkauf ins Schulgut ermöglichen wollten. Den Anliegen der Gemeinden entsprach das Programm, weil es den Kanton zu höheren finanziellen Leistungen an das Schulwesen verpflichten wollte. Das obligatorische Referendum sollte beibehalten werden.(1) Dieser zweite Anlauf klappte und die stimmberechtigten Männer wählten 1887 einen Verfassungsrat. Damit war die Revisionsbereitschaft der Baselbieter Stimmbürger allerdings bereits am Ende: Am 20. Januar 1889 lehnten sie einen ersten, am 31. März des gleichen Jahres einen zweiten Verfassungsentwurf ab. Am 26. Mai 1889 verneinten sie schliesslich die Frage, ob ein dritter Entwurf ausgearbeitet werden solle.

(1) Programm für die Verfassungsrevision 1887, Staatsarchiv Baselland, PA 6149

Autor: Ruedi Epple; Redaktion: Daniel Hagmann
www.geschichte.bl.ch, Kategorie: Politik, Rundgang: Herrschaft im Kanton
Dieser Text stammt aus: Nah dran, weit weg. Geschichte des Kantons Basel-Landschaft, Band fünf, Liestal: Verlag des Kantons Basel-Landschaft 2001 (Kapitel Herrschaft im Kanton, S. 227-246).
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