Ergänzender Artikel zu:
Einseitige Machtverteilung

Teiltrennung und Kantonsgründung

Im November 1831, nach wiederholten politischen Vorstössen und militärischen Konflikten zwischen Stadt und aufständischer Landschaft, liess die Basler Regierung darüber abstimmen, wer beim Kanton bleiben wolle. Eine Mehrheit der landschaftlichen Gemeinden stimmte für den Verbleib. Doch statt mit Sorgfalt auf den Erfolg in der Abstimmung aufzubauen und auszunützen, dass die Position der aufständischen Baselbieter geschwächt war, reagierte die Basler Regierung mit einem eigenwilligen Beschluss, der den Weg zur Totaltrennung vorzeichnete. Am 22. Februar 1832 verordnete sie, dass jenen Gemeinden, in welchen die Abstimmung vom November 1831 keine Mehrheit für das Verbleiben bei der Stadt ergeben hatte, die Verwaltung entzogen werde. Dies bedeutete, dass sie faktisch aus dem Kantonsverband ausgeschlossen wurden. Von diesem Beschluss waren 46 Gemeinden betroffen: vier, weil sich eine Mehrheit für die Trennung ausgesprochen hatte, und 42, weil dort in der Folge des propagierten Boykotts keine Mehrheit für den Verbleib bei Basel zustande gekommen war. 48 Gemeinden protestierten darauf bei der Tagsatzung. Am 17. März versammelten sich die ausgeschlossenen Gemeinden und beschlossen die Gründung eines neuen Kantons. Mit diesem Schritt war die Teiltrennung des Standes Basel erreicht. Die Gemeinden teilten sich zur Wahl eines Verfassungsrates in Wahlkreise ein und verabschiedeten am 4. Mai 1832 die erste basellandschaftliche Staatsverfassung.

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