Ergänzender Artikel zu:
Widerstand gegen das AKW Kaiseraugst: Die Verhandlungen

Ja zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Am 8. Dezember 1974, genau fünf Jahre nach der Abstimmung über die Vorlagen des Verfassungsrates, fanden erneut in der Stadt wie auf der Landschaft gleichzeitig Abstimmungen über die gleiche Vorlage statt. Es ging um den Inhalt des Partnerschaftartikels, zu dem die Stimmenden 1971 bereits prinzipiell Ja gesagt hatten. Diesmal waren die Stimmbürgerinnen und -bürger beider Kantone mehrheitlich derselben Meinung: Sie stimmten in Basel bei einer Stimmbeteiligung von 35 Prozent mit 41 181 gegen 7925, im Baselbiet bei einer Beteiligung von 41 Prozent mit 33 371 gegen 14214 Stimmen dem Partnerschaftsartikel zu. In Basel ersetzten die Partnerschafts- die Wiedervereinigungsartikel allerdings nicht. Dort blieb der Auftrag zum Zusammenschluss mit der Landschaft bis 2005 in der Verfassung stehen. Die neuen Verfassungsartikel förderten die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landschaft Basel. Drängende Probleme nahmen die beiden Kantone gemeinsam in Angriff: Sie legten ihre Regionalplanungsstellen, ihre Lufthygieneämter sowie ihre Motorfahrzeugprüfstellen zusammen. Auch in der Spitalplanung sowie in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den benachbarten Regionen ging man gemeinsame Wege. Zu einem Novum führte die Zusammenarbeit in der Umweltpolitik: In diesem Bereich erarbeiteten erstmals zwei schweizerische Kantone ein gleich lautendes Gesetz. Die Erfahrungen mit der Partnerschaft bestärkten den Kanton Basel-Landschaft darin, sich auf eidgenössischer Ebene für die Aufwertung der Halb- zu Vollkantonen einzusetzen. 1988 wurde dieser Auftrag sogar in der Verfassung verankert.

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