Ergänzender Artikel zu:
Gefahr im Anzug

Lockerung der Konjunkturbremsen

Nachdem die Massnahmen zur Dämpfung der Konjunktur lange Zeit wirkungslos geblieben waren, schienen sie Anfang der 1970er-Jahre endlich zu greifen. Zusammen mit dem Ölpreisschock von 1973 bremsten sie das Wirtschaftswachstum in einem Ausmass ab, das für die Nachkriegszeit einmalig war. Unversehens sahen sich die Kantonsbehörden veranlasst, das Ruder herumzuwerfen. Zum Beispiel setzte sich das so genannte Sachverständigen-Gremium Baselland, das die Stabilisierung auf kantonaler Ebene umzusetzen hatte, im November 1974 beim Regierungsrat für eine Umkehr ein. Es forderte diesen auf, sich beim Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Baustoppbeschluss aufgehoben und der Kreditbeschluss gelockert werde. Die Sachverständigen hatten den regionalen Baumarkt beobachtet und dabei festgestellt, dass mit «Fug und Recht von einem Zusammenbruch der Baukonjunktur» gesprochen werden könne. Es sei darum höchste Zeit, die unnötig gewordene Übung abzublasen. Es sei damit zu rechnen, dass auch ohne weitere Dämpfungsmassnahmen im Baugewerbe eine Gesund-Schrumpfung um rund einen Viertel der bestehenden Kapazität eintreten werde. Die tiefe Nachfrage durch neue Stützungsvorkehrungen wieder zu stimulieren sei verfrüht. Die Konjunkturbremsen aber sollten aus der Sicht dieses kantonalen Expertengremiums sofort gelockert werden.

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