Der Himmel über dem Baselbiet
Allgemeingut Natur
1525 protestierten aufständische Bauern im Fürstbistum gegen die Ansprüche der bischöflichen Obrigkeit auf Wald und Wasser. In der Legitimation, welche die Laufentaler Landleute formulierten, wurden die Umweltvorstellungen besonders illustrativ sichtbar: Im Beschwerdebrief hiess es, dass die Natur «frei und gemein» sei und allen Menschen gehöre. Auch die Forderung nach der Abschaffung des Zolls auf geflösstem Holz und anderen auf dem Fluss transportierten Gütern untermauerten die Laufner mit der Feststellung, dass das Wasser für alle Menschen frei sei.(1) Mit der Forderung nach der Freigabe machten die Bauern keine grenzenlose Nutzung geltend, vielmehr ging es ihnen darum, ihre bisherigen Rechte zu wahren, um ihr Auskommen finden zu können. Die Aufständischen stellten die bischöfliche Herrschaft nicht grundsätzlich in Frage: So baten etwa die «armen lut von Zwingen» in ihrem Beschwerdebrief den Bischof, ihnen seine Gnade und Mildtätigkeit zu beweisen und sie ihrer alten Rechte nicht zu berauben, sie wollten ihm dafür jetzt und in alle Zeiten willig und gehorsam sein.(2) Die Landleute konnten ihre Forderungen nicht vollständig durchsetzen. Der Bischof kam seinen Untertanen insofern entgegen, als er ihre Rechte festschrieb. Sie durften mit beschränkten Hilfsmitteln fischen und Kleintiere wie Füchse und Hasen jagen, für Bären und Wildschweine galten bestimmte Jagdzeiten. Im Wald wurden alte Rechte geschützt, wenn sie schriftlich belegt waren.
(1) Archives de l’ancien Evêché de Bâle, B 234/2, Nr. 2
(2) Günther Franz: Der deutsche Bauernkrieg, Aktenband, Darmstadt 1968, S. 263