Der Himmel über dem Baselbiet
Einseitiger Sparzwang
Der Wald diente in der Frühen Neuzeit der Landwirtschaft als Weide und zahlreichen holzverarbeitenden Handwerken als Brenn- und Rohstofflieferant. Besonders grosse Mengen von Holz oder Holzkohle brauchten Ziegeleien, Glas- und Eisenhütten. Nutzungsbeschränkungen erhielten die Köhler, Harzer und Pottaschebrenner. Nicht selten bedeutete der Hinweis auf die drohende Holzverknappung aber lediglich, dass man Holz zu einem knappen Gut machen wollte. Finanzielle Engpässe wurden mit neu erschlossenen Forsteinnahmen und dem Ertrag aus den holzabhängigen Bergregalien (Salinen oder Eisenwerken) umschifft. Die angeblich drohende Holznot legitimierte nicht nur neue oder höhere Gebühren, sondern auch obrigkeitliche Eingriffe in bäuerliche Waldnutzungsrechte. Angesichts der Möglichkeit, Holz zu vermarkten, wurde die bäuerliche Waldnutzung in den Augen der Forstherren zur minderwertigen Nutzung. Einiges spricht dafür, dass sich auch die fürstbischöflichen Waldordnungen in dieser Richtung interpretieren lassen. Die Holzordnung von 1601 lastete den wenig sparsamen Umgang mit Holz vor allem den Bauern des Laufentals an. Dabei war es der Bischof selbst, der seit dem 16. Jahrhundert im Delsberger Amt die Eisenindustrie förderte, die grosse Mengen von Holz verschlang und durch die Erzauswaschung auch die Gewässer verschmutzte. Auch die Waldordnung aus dem Jahr 1755 hemmte vor allem die bäuerliche, nicht die gewerbliche Holznutzung.