Ergänzender Artikel zu:
Der Himmel über dem Baselbiet

Auswahl unter den Nachbarn

1975 hatte sich der bernische Bezirk Laufental dagegen entschieden, Teil des neuen Kantons Jura zu werden. Nun musste er bestimmen, ob er beim Kanton Bern bleiben oder sich einem Nachbarkanton anschliessen wollte. Das Gesetz sah eine gewählte Bezirkskommission vor, welche die Frage der Kantonszugehörigkeit prüfte und die Verhandlungen mit den Nachbarkantonen führte.(1) Dieses 26-köpfige Bezirksparlament wählten die Laufentaler Stimmberechtigten am 4. April 1976. Anderthalb Jahre später wurde eine Volksinitiative eingereicht. Sie war nötig, damit die Stimmberechtigten über ein Verbleiben oder einen Kantonswechsel entscheiden konnten. Am 18. Juni 1978 stimmten 65 Prozent der Stimmenden zu. Nun mussten die Laufentalerinnen und Laufentaler in zwei weiteren Abstimmungen herausfinden, mit welchen Nachbarn sie am liebsten zusammenspannen wollten. Im ersten Urnengang vom 13. Januar 1980 erreichte der Kanton Basel-Landschaft 3167, der Kanton Solothurn 1999 und der Kanton Basel-Stadt 983 Stimmen. Der letztplatzierte Kandidat Basel-Stadt schied damit aus. In der zweiten Ausmarchung vom 16. März 1980 machte erneut das Baselbiet das Rennen. Entsprechend nahm die Bezirkskommission Gespräche mit den Baselbieter Behörden auf. Es entstand ein 112 Paragraphen umfassendes Vertragswerk, der so genannte Laufentalvertrag, der am 10. Februar 1983 von beiden Verhandlungsdelegationen unterzeichnet wurde. Er gewährleistete, dass der Kanton Basel-Landschaft das Laufental als vollwertigen fünften Bezirk aufnahm.

(1) Christian Jecker: Vom Musterfall zum Skandal. Die Geschichte des Selbstbestimmungsverfahrens des Bezirks Laufen 1970-1988, in: Lehrplätz Laufental. Vom schwierigen Weg der direkten Demokratie, Zürich 1993, S. 31-46

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