Der Himmel über dem Baselbiet
Die zweite Laufentalabstimmung 1989
Nachdem das Bundesgericht die erste Abstimmung von 1983 wegen behördlicher Manipulation annulliert hatte, erhielten die Laufentaler am 12. November 1989 nochmals die Möglichkeit, über den Anschluss an den Kanton Basel-Landschaft abzustimmen.(1) Im Vorfeld der zweiten Abstimmung öffneten sich wieder die gleichen Gräben wie 1983. Neue Argumente waren kaum zu hören. Die Emotionen aber waren noch deutlicher zu spüren als beim ersten Urnengang. Auch die Pro-Baselbieter kämpften nun mit harten Bandagen. Immerhin waren die Spiesse jetzt ungefähr gleich lang, war doch die Aktion Bernisches Laufental nun auf sich selbst gestellt. Neben alten Gesichtern tauchten im zweiten Abstimmungskampf auch neue Leute auf. Es handelte sich um Zuzüger, die sich erst in den letzten Jahren im Tal niedergelassen hatten. Oder es waren Frauen und Männer, die erst durch das skandalöse Verhalten der Berner Regierung politisiert worden waren. Doch so ähnlich sich die Abstimmungskämpfe von 1983 und 1989 auch waren, das Ergebnis fiel unterschiedlich aus. Mit einem knappen Vorsprung setzten sich im zweiten Urnengang 4650 Ja- (51,7%) gegen 4343 Nein-Stimmen (48,3%) durch. Die Stimmbeteiligung war nochmals angestiegen. Sie betrug 93,6 Prozent. Von den 13 Laufentaler Gemeinden stimmten nur noch fünf berntreu. Zu Blauen, Dittingen, Grellingen und Nenzlingen, die bereits 1983 mehrheitlich für den Kantonswechsel gestimmt hatten, stiessen Burg, Duggingen, Liesberg und Röschenz.(2)
(1) Thomas Fleiner: Das Laufentaler Selbstbestimmungsrecht, in: Lehrplätz Laufental. Vom schwierigen Weg der direkten Demokratie, Zürich 1993, S. 61-72
(2) Martin Brodbeck: Vom Skandal zum guten Ende?, in: Lehrplätz Laufental. Vom schwierigen Weg der direkten Demokratie, Zürich 1993, S. 47-60