Ergänzender Artikel zu:
Schleichende Erosion der Herrschaft

Ende des Zunfthandwerks

Nach der Trennung des Standes Basel in zwei Halbkantone 1833 versuchten städtische Handwerkerkreise ihrer Interessenpolitik gemäss die alte Zunftordnung nochmals zu stärken. Die Polizeistrafordnung von 1837 sicherte den Zünften denn auch das städtische Produktions- und Absatzmonopol zu. Doch mit dem einsetzenden Bevölkerungswachstum der Stadt war diese Monopolstellung der zünftigen Handwerker immer schwieriger aufrechtzuerhalten. Eine umfassende Kontrolle zum Beispiel der eingeschmuggelten Waren war nicht mehr möglich. Das städtische Zunftsystem erwies sich als zu starr, um den Anforderungen der Zeit zu genügen: Berufswechsel waren ausgeschlossen, Preissenkungen fast unmöglich, Flexibilität in der Betriebsgrösse rührte an ein Tabu. Für den Konkurrenzkampf waren die billiger produzierenden und verkaufenden Handwerker aus dem Ausland und aus dem Baselbiet besser gerüstet.

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