Rundgang

Parteienlandschaft

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Proporz

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts standen die politischen Zeichen auf Sturm. In den Plakaten aus der damaligen Zeit drücken sich die schroffen Gegensätze aus. Der Vorschlag, politische Behörden statt nach dem Mehrheits- oder Majorzverfahren nach dem Verhältnis- oder Proporzverfahren zu wählen, stellte den Versuch dar, zwischen den stark polarisierten politischen Kräften einen Ausgleich herzustellen. Die Initiative zur Einführung des Proporzes auf eidgenössischer Ebene lehnten die Stimmenden am 23. Oktober 1910 ab. Die Baselbieter Männer hatten mit 2891 Ja- gegen 4988 Nein-Stimmen zu diesem Ergebnis beigetragen. Ein weiterer Anlauf, das Verhältniswahlrecht auf eidgenössischer Ebene einzuführen, gelang mit der Proporzinitiative, welche am 13. Oktober 1918 zur Abstimmung vorlag. Diesmal trugen die Baselbieter Stimmberechtigten mit 4863 Ja- und 1718 Nein-Stimmen zum positiven gesamtschweizerischen Ergebnis bei. Auf kantonaler Ebene führte das Gesetz über die dem Volke zustehenden Wahlen und Abstimmungen das Verhältniswahlrecht ein. Am 10. August 1919 stimmten ihm die Baselbieter Stimmberechtigten mit deutlichen 5765 Ja- gegen 802 Nein-Stimmen zu.

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Autor: Ruedi Epple; Redaktion: Daniel Hagmann
www.geschichte.bl.ch, Kategorie: Politik, Rundgang: Parteienlandschaft
Dieser Text stammt aus: Nah dran, weit weg. Geschichte des Kantons Basel-Landschaft, Band sechs, Liestal:Verlag des Kantons Basel-Landschaft 2001 (Kapitel Parteien-Landschaft, S. 161-176).
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