Politik mit Waffengewalt
In den ersten Jahren nach der Trennung von 1833 mussten sich die Kantonsbehörden in mehreren Fällen militärisch durchsetzen. Schon in den Konflikten um die Pfarrwahlen in Oberwil, Muttenz und Waldenburg sah sich der Regierungsrat jeweilen genötigt, Truppen aufzubieten. Die polizeiliche Gewalt lag weitgehend in den Händen der Gemeinden. Dem Regierungsrat standen nur gerade drei Dutzend Landjäger zur Verfügung, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Wollten Gemeinden nicht, wie der Regierungsrat wünschte, war er sehr bald darauf angewiesen, mit militärischen Aufgeboten nachzuhelfen. Die Gemeinden waren im Gegensatz zu den kantonalen Behörden stark. Sie verfügten über Mechanismen zur Beilegung interner Konflikte und pochten auf ihre Autonomie. Die gewaltsame Austragung politischer Konflikte stand noch in Übung. Waffentragen war Zeichen für Männlichkeit und politische Selbständigkeit. Auch die Trennungswirren hatte man militärisch ausgetragen, und in eidgenössische Angelegenheiten mischte man sich mit Freischarenzügen ein. Das Reaktionsmuster der kantonalen Behörden war diesem politischen Verhalten angepasst. Das politische System bot noch verhältnismässig wenig Möglichkeiten, um direkt auf das politische Geschehen Einfluss zu nehmen. Zwar hatten die stimmberechtigten Männer das Recht, zu wählen und gegen missliebige Gesetze das Veto zu ergreifen. Erst der Ausbau der direkten Demokratie in den Sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts schuf aber die Voraussetzungen für eine Befriedung der politischen Kultur.
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