Gemeindeversammlung
Bis in die Sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts waren die politischen Rechte ein Privileg der Männer. Im 19. Jahrhundert nahmen die Männer dieses Recht in so genannten geschlossenen Versammlungen wahr: Am Sonntag nach dem Kirchgang traten die stimmberechtigten Männer zur Wahl- oder Abstimmungsversammlung zusammen, im Schul- oder Wirtshaus, in der Kirche oder in der Turnhalle. Waren die Männer versammelt, die nicht stimmberechtigten Zaungäste aus dem Raum gewiesen und die Türen zum Versammlungslokal geschlossen, bestimmten die Stimmberechtigten zunächst einen Vorstand. Diesem gehörten neben dem Tagespräsidenten je zwei Stimmenzähler und Schreiber an. Der Präsident erläuterte, um welches Wahl- oder Abstimmungsgeschäft es gehen sollte. Dann liess er die Vorlagen verlesen. In späteren Zeiten kannten die Stimmberechtigten die Abstimmungsgeschäfte aus dem so genannten Blauen Büchlein, das ihnen mit dem Aufgebot zur Abstimmungsversammlung zugegangen war und das die Gesetzestexte sowie kurze Erläuterungen des Regierungsrates enthielt. Waren Anlass und Verfahren geklärt, schritten die Männer zur Diskussion und dann zur eigentlichen Wahl oder Abstimmung.